Pressemitteilung

Bundesverband Metall (BVM)
Karlheinz Efkemann/ Informationsstelle Unternehmensführung/ Öffentlichkeitsarbeit
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Kein Aprilscherz: Weniger Aufwand mit nur einer Konformitätserklärung.

DIN EN 1090-1

„Es ist sichergestellt, dass alle Unternehmen nur eine Konformitätserklärung für alle Ausführungsklassen brauchen.“ Dipl.-Ing. Karsten Zimmer, Normungsexperte beim Bundesverband Metall, ist mit dem Verlauf der Gespräche zur Umsetzung der DIN EN 1090-1 zufrieden. Alle Metallunternehmen, die im bauaufsichtlichen Bereich Bauteile aus Stahl oder Aluminium herstellen, müssen ab Juli nächsten Jahres nach der neuen EN 1090 arbeiten. Um den Aufwand, der damit - zumal für kleinere Unternehmen - verbunden ist, möglichst gering zu halten, arbeiten die Normungs-Experten des BVM daran, in Verhandlungen mit dem Deutschen Institut für Bautechnik, die Umsetzung so einfach wie möglich zu gestalten. Ganz praktisch bedeutet diese Auslegung der Norm, dass alle betroffenen Unternehmen neben einer CE-Kennzeichnung, die das konkrete Produkt beschreibt, nur eine einzige Konformitätserklärung für alle Ausführungsklassen vorhalten müssen. Der Wortlaut dieser Konformitätserklärung und weitere Informationsmaterialien sowie ein Musterhandbuch können beim Bundesverband Metall in Essen abgerufen werden (www.metallhandwerk.de).